... nicht nur Pflicht, sondern Sicherheit und Schutz!
Seit dem 01.04.2013 ist lt. Landesregierung NRW mit dem Änderungsbeschluss zum §49 Landesbauordnung NRW (im Landtag am 20.03.2013 beschlossen), der Einbau von Rauchwarnmeldern in Neu-/Umbauten, in bereits bestehenden Wohneinheiten/Wohnungen mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2016, in Nordrhein-Westfalen zur gesetzlichen Pflicht geworden. Siehe hierzu ein entsprechendes Informationsschriftstück "Rauchwarnmelderpflicht der Internet-Seite www.rauchmelderpflicht.eu.
Grund genug für uns, Ihnen als "Geprüfte Fachkraft nach DIN 14676" beim Schutz von "Leib & Leben" und "Hab & Gut" hilfreich zur Seite zu stehen. Denn so ein Rauchwarnmelder ist schnell und einfach angebracht.
Hier arbeiten wir seit einigen Jahren erfolgreich mit der Firma eps GmbH
Brandschutz & sicherheitstechnische Produkte zusammen, und installieren bei Ihnen FireAngel Rauchwarnmelder.
Von der Stiftung Warentest(*) wurde der FireAngel ST-630-DE-Warnmelder mit der Gesamtnote "Gut" (2,3) und der Bestnote (1,7) in der Kategorie "Zuverlässigkeit" bewertet. Damit liegt er direkt hinter dem Testsieger, welcher mit der Gesamtnote Gut (2,2) abschnitt. Dazu folgender eps-Beitrag.
(*)Stiftung Warentest-Bericht vom 08.02.2016 "Rauchmelder"
Und auch hinsichtlich der in regelmäßig durchzuführenden Wartungen bzw. Überprüfungen, i.R. der mit vorgenanntem Landtagsbeschluss ebenfalls erlassenen Verantwortlichkeit "... sind wir Ihnen gern behilflich.
Informieren Sie sich einfach mal mittels des Videos (li) über Einrichtung, Funktionsweise und den Sinn von Rauch- und Hitzemeldern.
Die Stiftung Warentest berichtet zudem per 19.12.2017, Artikel: 37 Rauchmelder im Test, sowie mittels Clip (re) erneut zum Thema!